Schon wieder Überstunden geschoben, Probleme mit dem Chef – und jetzt macht auch noch der Partner Stress. Glücklich kann sich der schätzen, dem die Katze schon beim Betreten der Wohnung freudig um die Beine streicht und alle Sorgen vergessen lässt. Doch ist es immer so einfach? Viele Katzenfreunde wissen, dass es nicht einfach ist, eine Bleibe zu finden in der auch die Fellnase willkommen ist. Und was passiert, wenn der Vermieter auf stur stellt oder der Mitbewohner über eine Katzenhaarallergie klagt?
„Meine Katzen bringen mich zum Lachen, sie setzen mich nicht unter Druck, sie kommen zu mir egal ob ich wütend bin oder mich freue. Sie geben mir das Gefühl, für sie da sein zu können und verlangen nicht mehr als ich geben kann“ sagt Marie Amelie aus Hannover. Die Geowissenschaft-Studentin ist mit Katzen aufgewachsen – also war klar, dass auch in der ersten eigenen Wohnung wieder ein kleiner Tiger her muss. Marie Amelies Mitbewohnerin ist ihre Schwester – und genauso tiervernarrt wie sie. „Die erste Katze war eigentlich die Entscheidung meiner Schwester.“, gibt Marie Amelie zu. „Wir wollten eigentlich nur Gucken fahren – und haben dann gleich einen lustigen kleinen Tiger mit nach Hause genommen.“ Mittlerweile hat Nala Gesellschaft bekommen: Zusammen mit Bailey stellt sie die Wohnung auf den Kopf.
Der Vermieter zeigte sich umgänglich, „ihm wäre es sogar recht gewesen, wenn wir einen Alligator in der Wohnung halten“, so Amelie.
Laut Mieterschutzbund ist ein generelles Verbot der Haustierhaltung unwirksam. In Käfigen gehaltene Kleintiere wie Meerschweinchen, Fische oder Vögel dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Einzige Ausnahme: Exoten. „Exotische oder gefährliche Tiere dürfen normalerweise in der Wohnung nicht gehalten werden. Zumindest kann der Vermieter hier die Tierhaltung von seiner Zustimmung abhängig machen oder ganz verbieten“, sagt Ulrich Ropertz, der Pressesprecher des Mieterbundes.
Auch problematisch kann die Haltung einer Katze werden, da diese grundsätzlich nicht zu den Kleintieren gehören. Allerdings gebe es eine Reihe von Gerichten, die einer Katzenhaltung gegenüber großzügig eingestellt seien, räumt Ulrich Ropertz ein. Sie stufen mögliche Beeinträchtigungen für Nachbarn eher gering ein und machen die Katzenhaltung nicht von einer Vermietererlaubnis abhängig. „Ein eindeutiges Verbot der Katzenhaltung muss aber in jedem Fall eingehalten werden!“
Um dieses grundsätzliche Verbot schlitterten Ingo und Lara gerade noch herum. „Uns hat der Besitzer erst beim Unterschreiben der Mietverträge mitgeteilt, dass er doch gerne noch ein handschriftliches Verbot zur Tierhaltung aufsetzen wollte“, teilt Biologiestudentin Lara mit. Für die Katzenfreundin absolut nicht akzeptabel: „Ich habe eigentlich mein ganzes Leben mit Katzen verbracht. Darum stand solch ein Verbot gar nicht zur Debatte, ich hätte den Mietvertrag einfach nicht unterschrieben.“ In der Millionenstadt München eine heikle Einstellung, hier ist Wohnraum rar und oft nur für Singles ohne Kinder und Tiere bezahlbar. Trotzdem ließen sich die Vermieter, übrigens selbst Chinchilla-Halter, dann doch noch überzeugen.
Im Mietvertrag steht zwar immer noch ein Hundeverbot, der Weg zur Katzenhaltung war aber frei. Heute stellen zwei Fellnasen die Wohnung auf den Kopf. Kommt der Vermieter doch einmal zu Besuch, verstecken sie sich meistens. „Das hat aber wohl eher mit ihrer Angst vor fremden Menschen zu tun“, fügt Lara grinsend hinzu.
Doch was ist, wenn der Vermieter die Haltung einer Katze erlaubt, der Nachbar aber Stress macht? Dieses Problem hat Raumausstatterin Anja, die zusammen mit ihren beiden Katzen und zwei Mitbewohnern in einer großen Altbauwohnung in Stuttgart wohnt. Wie in den meisten Altbauten ist hier die Dämmung relativ schlecht – ein Grund, warum Anjas Nachbarn regelmäßig abends um 22 Uhr vor der Tür stehen. „Luna und Dona sind sehr ruhig und leise, wahre Samtpfoten. Dem älteren Ehepaar unter uns ist es aber wohl immer noch nicht ruhig genug – mittlerweile haben sie sogar mit einer Klage gedroht, sollte ich die Katzen nicht aussperren.“, empört sich Anja. „Allerdings können sie ja weder mir noch den Tieren das Laufen verbieten!“ Sie trat den Weg nach vorne an und informierte die Hausverwaltung. „Der Verwalter meinte dann zum Glück, ich sollte mir keine Sorgen machen, er wüsste Bescheid und würde das regeln.“ Bisher ist weder eine Klage noch eine weitere Beschwerde ins Haus geflattert und Anja kann weiterhin das Leben mit ihren beiden Fellnasen genießen.
Solche Probleme hat Annika zum Glück nicht. Die Chemiestudentin aus München ist sehr viel unterwegs und hat sich darum für ein großes Aquarium entschieden, in dem Barsche und neongelbe „Yellows“ ihre Kreise drehen. Ihre beiden Katzen hat sie Zuhause bei ihren Eltern gelassen. Für ihre aktuelle Situation sind Fische für Annika die perfekten Tiere. „Klar, kuscheln kann man mit denen nicht. Ich finde sie aber wahnsinnig faszinierend – und pflegeleicht sind sie auch!“ Wenn Annika mal wieder ein Praktikum in einer anderen Stadt macht oder mit der Fachschaft auf Tour ist, können Freunde und Bekannte leicht aushelfen. „Dabei brauchen die Fische fast noch weniger Aufmerksamkeit als die Zimmerpflanzen!“ Doch die Sehnsucht nach einer Katze bleibt. Im Herbst möchte Annika mit ihrem Freund zusammenziehen – und da sind Katzen absolute Pflicht! „Eine Freundin von mir lebt auf einem Bauernhof und ich hoffe sehr, zwei Herbstkätzchen mit in das neue Zuhause nehmen zu können!“
Sie sehen also: So lang und steinig die Wohnungssuche mit Katze auch sein kann – Beharrlichkeit lohnt sich, schon bald werden Sie mit Ihrem kleinen Tiger ein neues Zuhause gefunden haben!
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Interview: Haustiere in der Wohnung – wie sieht die rechtliche Seite aus?
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