Tierschutz

Keine bundesweite Kastrationspflicht in Deutschland

Die von vielen Tierschutzvereinen sowie der SPD geforderte Kastrationspflicht von Freigängerkatzen wird es nicht geben. Der Grund: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sind der Meinung dass „eine Pflicht einen ungeheuren bürokratischen Aufwand bedeuten würde.“ Wie sinnvoll ist die Einschätzung der Politiker wirklich?

Wo es unkastrierte Katzen gibt, gibt es regelmäßig Nachwuchs. Dabei sind nicht nur herrenlose Streunerkatzen Ursache der Kittenschwemme, die Tierheime und private Tierschutzorganisationen regelmäßig heimsucht. Unkastrierte Hauskatzen mit Freigang sind ein großer und nicht zu verachtender Faktor des Problems – auch, wenn sie selbst Entenragout in Sauce, ein sauberes Katzenklöchen und einen warmen Platz auf der Heizung genießen können, enden ihre ungewollten Nachkommen doch oft im Tierheim oder auf der Straße und sorgen für weiteren Nachwuchs. Ein einziges Katzenpaar kann in einem Jahr für durchschnittlich für 13 Nachkommen sorgen. Werden diese nicht kastriert und pflanzen sich weiter ungehindert fort, kann sich diese Zahl nach fünf Jahren theoretisch auf etwa 13.000 Nachkommen steigern. Eine unglaubliche Zahl und ein Kreislauf, den es zu durchbrechen gilt.

Unsere europäischen Nachbarn haben das Problem schon lange erkannt, als eine der wenigen deutschen Städte konnte auch die Stadt Paderborn eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen mit Freilauf durchsetzen: Katzenhalter, die ihrer über fünf Monate alten Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Für die Zucht von Rassekatzen gibt es auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht, allerdings muss hier die Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt werden.

Tierschützer und Katzenhalter fordern schon seit langem eine bundesweite Kennzeichnung- und Kastrationspflicht. Diese wird es aber in naher Zukunft wohl nicht geben…

Die SPD-Fraktion hatte die Bundesregierung in einem Antrag (zum Antrag 17/3653) dazu aufgefordert, einen Regelungsvorschlag zur verpflichtenden Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von freilaufenden und verwilderten Katzen vorzulegen. Mit Hilfe einer solchen Lösung solle das Katzenelend in Deutschland minimiert und die Tierheime entlastet werden. Leider wurde diesem Antrag von Seiten der Koalition eine Absage erteilt.

„Die CDU/CSU begründete die ablehnende Haltung damit, dass sie keine Allzuständigkeit des Staates sieht. Probleme mit verwilderten Tieren sollten vor Ort gelöst werden. Die drastischen Einschätzungen der Opposition wollte die Fraktion nicht teilen und sah auch keine existenziellen Probleme der Träger von Tierheimen“, so heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages.

Die FDP-Fraktion sieht die Halter von Tieren in der Verantwortung. Es dürfe nicht alles auf die Gesellschaft abgeschoben werden. Zur Finanzierung des Tierschutzes auf lokaler Ebene schlug die Fraktion vor, die Hundesteuer in eine Abgabe umzuwandeln und daraus die Ausgaben für Maßnahmen, die von den Kommunen ergriffen werden, zu bestreiten.

Leider zeigt dieses Beispiel einmal wieder, wie wenig sich viele Politiker mit dem Thema an sich beschäftigen. Nimmt eine Kastrationspflicht nicht insbesondere die Halter in die Verantwortung, so lange sämtliche Kastrationskosten von diesen selber getragen werden? Wie wäre es, den Tierschutz mit einer Art Katzensteuer, wie es sie schon in vielen Ländern gibt, zu finanzieren und so nicht nur die Hundehalter in die Pflicht zu nehmen? Es bleibt abzuwarten, wie sich das Thema in Zukunft entwickelt. Leider wird es wohl nicht die Wendung nehmen, die sich viele Tierfreunde erhoffen…

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