Die Bundesregierung hat den Tierschutzbericht des Jahres 2015 vorgelegt. Fazit: In Deutschland gibt es zu viele Streunerkatzen. Eine bundesweite Kastrationspflicht soll es trotzdem nicht geben, wenn auch von vielen Tierschützern und einigen Politikern gefordert.
Endlich: Das Problem freilebender Katzen in Deutschland wird nun auch offiziell anerkannt. Die Bundesregierung schreibt in Ihrem Tierschutzbericht 2015 „dass auch in Deutschland Kolonien herrenloser, verwilderter Katzen zunehmen.“ Verlässliche Informationen über die Zahl solcher Tiere würde es nicht geben, „Erhebungen haben aber gezeigt, dass die Problematik regional unterschiedlich ausgeprägt ist und örtlich begrenzt aus Gründen des Tierschutzes Handlungsbedarf besteht. Bei den betroffenen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen.“
„Jährlich werden in Deutschland auf diese Weise bereits mehrere Tausend Tiere kastriert. Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass der Erfolg dieser Maßnahme nicht nachhaltig ist, wenn aus den Reihen der in einem Besitzverhältnis stehenden Hauskatzen unkastrierte Tiere zuwandern bzw. die Fortpflanzungskette aufrecht erhalten. Zudem wird für den ungewollten Nachwuchs auch von Hauskatzen häufig keine Verantwortung übernommen, sondern die Katzen werden sich selbst überlassen und stellen den Ausgangspunkt für neue Kolonien verwilderter Katzen dar.“ Wie sieht eine mögliche Lösung aus? „Deswegen kann es als zusätzliche Maßnahme erforderlich sein, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und Hofkatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten. Kastrierte Katzen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
International wird die gezielte Populationskontrolle durch das Einfangen, die tierärztliche Versorgung, die Kastration und das Freisetzen an der Einfangstelle mit nachfolgender Betreuung (Fütterung, tierärztlicher Versorgung) als erfolgversprechender Ansatz zur Lösung der Problematik angesehen. Die konsequente Durchführung dieses Ansatzes (Einfangen – Kastrieren – Freisetzen) führt zu stabilen Gruppen mit mittelfristig abnehmenden Tierzahlen und einer Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere“, heißt es im Bericht.
Zeit für eine bundesweite Kastrationspflicht? Leider nicht… „Da die Problematik in Deutschland regional in unterschiedlichem Ausmaß auftritt, wäre eine bundesweite Regelung
unverhältnismäßig. Nur wo nachweislich eine entsprechende Problematik besteht, sind entsprechende Regelungen erforderlich. Ob Regelungen erforderlich und verhältnismäßig sind, müssen die Landesregierungen für ihre jeweiligen Gebiete entscheiden und begründen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung zum Erlass derartiger Regelungen auch auf nachgeordnete Behörden übertragen.“
Die Bundesregierung findet also wieder einen eleganten Ausweg aus einer bundesweiten Kastrationspflicht. Schade… I mmerhin: Seit der dritten Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 könnten die Landesregierungen “unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur Kastration von Haus- und Hofkatzen mit Freigang” regeln. Einige Kommunen haben schon Kastrations- und Kennzeichnungspflichten eingeführt. Wir hoffen, dass noch weitere folgen werden!
Quellen:
Tierschutzbericht 2015
Gesetze im Internet: Tierschutzgesetz
Zum Weiterlesen:
Artikel auf welt.de
Pfotenhieb-Artikel aus dem Jahr 2010: Keine bundesweite Kastrationspflicht in Deutschland
Frühkastration – eine emotionale Entscheidung?
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