Auch, wenn es bisher keine bundesweite Kastrationspflicht in Deutschland gibt, sehen Tierschützer nun Licht am Horizont: Bonner Freigängerkatzen müssen künftig kastriert werden.
„Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang gewähren, müssen diese ab 1. Juli 2012 kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Bonn. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend (31. Mai) die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen. „Damit die Katzen künftig ins Freie dürfen, müssen die Tiere, sobald sie fünf Monate alt sind, durch einen Tierarzt kastriert und mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Um die Katzen bei Bedarf identifizieren zu können, müssen sie in einer entsprechenden Datenbank registriert sein.“ Katzenhalter, die gegen die Pflicht verstoßen, können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Im Einzelfall kann nach Prüfung eine Ausnahme von den Bestimmungen zugelassen werden, beispielsweise für Züchter.
Auch die Tierschutz-Stiftung VIER PFOTEN begrüßt den Entschluss. „Streunende Katzen führen ein jämmerliches Dasein. Sich selbst überlassen, kämpfen sie täglich ums Überleben. Viele sterben qualvoll an Hunger und unbehandelten Krankheiten“, so Kampagnenleiterin Dr. Martina Stephany. „Über zwei Millionen Streunerkatzen gibt es bereits in Deutschland, und es werden immer mehr.“ Aus diesem Grund fordert VIER PFOTEN eine bundesweite Kastrationspflicht von freilaufenden Katzen und startete zudem eine Unterschriftenaktion an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner.
Bereits mehr als 80 Kommunen und Städte haben Verordnungen zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht eingeführt.
Zum Weiterlesen:
Kastration – kleiner Eingriff, große Wirkung
Kastrationspflicht und Katzensteuer
Tierschutz-Themen bei Pfotenhieb
Add Comment