Vor wenigen Tagen wurden wir im Internet auf eine Aktion der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ aufmerksam. „Ein neues EU-Tierschutzgesetz sorgt derzeit für Wirbel“, heißt es auf der Homepage von Vier Pfoten. „Darin wird nämlich zwischen Haustieren und Streunertieren unterschieden. Streuner werden gar als Wildtiere klassifiziert, was eine Verschlechterung des Rechtsschutzes der Tiere nach sich ziehen würde.“
Das hat uns natürlich aufhorchen lassen! Leider wurde im entsprechenden Artikel vom Dezember 2014 keine Quelle und kein konkreter Gesetzestext genannt, auf unsere Anfrage an Vier Pfoten bekamen wir bisher keine Antwort… Eine unserer Leserinnen hat uns nun darauf hingewiesen, dass sich Vier Pfoten auf den „Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit (COM(2013)0260 – C7-0124/2013 – 2013/0136(COD))“ vom 19. Februar 2014 berufen wird. Hierbei handelt es sich tatsächlich um kein neues EU-Tierschutzgesetz, sondern um einen Vorschlag über eine Regelung zur Tiergesundheit und dem Tierseuchenschutz. Mit der Verordnung sollen Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen festgelegt werden, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind. Die EU-Rechtsvorschrift zur Tiergesundheit soll gut 40 verschiedene EU-Rechtsakte zu diesem Bereich ersetzen, deren ältester aus dem Jahre 1964 stammt. So heißt es im Dokument: „Dessen ungeachtet handelt es sich bei dem Vorschlag nicht um ein Tierschutzgesetz im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Rechtsvorschrift zur Kontrolle von Tierseuchen. Es hat die Prävention und die Bekämpfung von Tierseuchen zum Inhalt, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind. Das muss betont werden (und sollte sich auch im Titel der Verordnung widerspiegeln, um Irreführung vorzubeugen), und es ist ebenso wichtig klarzustellen, dass mit dem Vorschlag kein Tierschutzgesetz geschaffen werden soll.“
Doch was bedeutet das genau? In den Änderungsanträgen 50 und 53 lautet es wie folgt:
Änderungsantrag 51 (Vorschlag für eine Verordnung Artikel 4 – Absatz 1 – Nummer 5 a): (5a) „nicht-gehaltene Tiere domestizierter Arten“ – Tiere, die sich nicht oder nicht mehr in menschlicher Obhut befinden
Änderungsantrag 53 (Vorschlag für eine Verordnung Artikel 4 – Absatz 1 – Nummer 8): (8) „wildlebende Tiere“ – Tiere, die keine gehaltenen und keine nicht-gehaltenen Tiere domestizierter Arten sind.
„Tiere, die sich nicht oder nicht mehr in menschlicher Obhut befinden.“ Bedeutet dies, dass auch entlaufene Katzen und Hunde mit Wildtieren gleichgesetzt werden? In der Begründung auf Seite 161 des Änderungsvorschlages wird direkt auf diese Frage eingegangen und die Ausweitung des Begriffs „wildlebende Tiere“ begründet. „Auch über sie (Anm. der Redaktion: Streunende Tiere) können sich übertragbare Krankheiten ausbreiten, weshalb von Seiten der zuständigen Behörden entschlossene und wirksame Maßnahmen gefordert sind. Deshalb muss die in der Verordnung vorgenommene Bestimmung des Begriffs „wildlebende Tiere“ausgeweitet werden, damit sie sich auch auf früher gehaltene Tiere erstreckt, die nicht mehr unter der unmittelbaren Kontrolle eines Eigentümers stehen.“
Das EU-Parlament fordert nach wie vor eine EU-Rechtsvorschrift zum Tierschutz – der Gesetzesvorschlag zur Tiergesundheit und zum Seuchenschutz wäre aber etwas völlig anders, heißt es im Dokument. „Es ist wichtig, dass die neue Rechtsvorschrift zur Tiergesundheit von diesem Ansatz und von dem Zusammenhang zwischen guter Tierhaltung und guter Tiergesundheit geprägt wird. (…) Ebenso wird die Gesundheit der Tiere nicht nur durch übertragbare Krankheiten, sondern auch durch zahlreiche andere Faktoren beeinflusst. Das bedeutet nicht, dass das Wohlergehen der Tiere in diesem Zusammenhang irrelevant wäre. Im Gegenteil: Zwischen dem Wohlbefinden der Tiere sowie der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit besteht ein enger Zusammenhang“
Dieser Gesetzesvorschlag sollte nicht mit dem neuen Jagdgesetz in NRW, das 2015 in Kraft tritt, verwechselt werden.
Uns interessiert Ihre Meinung zum Gesetzesvorschlag von 2014. Sind derartige Regelungen notwendig, wenn es um Seuchenschutz und Tiergesundheit geht – schließlich werden Streuner weder geimpft, noch sehen sie regelmäßig den Tierarzt? Oder gibt es einen immensen Unterschied zwischen Wildtieren und Streunern? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!
Aktualisierung 20. Januar 2015:
Mittlerweile liegt uns eine Stellungnahme von „Vier Pfoten“ vor. „In dem Link geht es um den vorläufigen Entwurf zum neune EU-Tiergesundheitsgesetz, welches es bis dahin nicht gab. Wir sprechen also nicht von einer Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes“, stellt Anna-Lena Krebs von der Presseabteilung der Organisation klar. „In diesem EU-Gesetzesentwurf gibt es eine Unterkategorie, in der streunende, herrenlose Hunde und Katzen als Wildtiere eingestuft werden. Dies kann tierschutzrelevante Konsequenzen, z.B. bei der Jagd auf Wildtiere, haben und wird von VIER PFOTEN scharf kritisiert. Die Quelle für diese Informationen ist unser Team, welches sich vor Ort in Brüssel mit der EU-Gesetzgebung beschäftigt.“
Ausführlichere Informationen gibt zudem hier es auf Vier Pfotens Brüsseler EU-Homepage.
Vier Pfoten: Neues EU-Tierschutzgesetz
Brüsseler EU Homepage von Vier Pfoten
A draft new animal health law for the EU – Some basics
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