Im März 2011 hat der Bundesrat einem Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zugestimmt: Seither dürfen auch in Deutschland Arzneimittel für Haustiere über den Versandhandel vertrieben werden. Für Katzenfreunde wird die Beschaffung von Wurmkuren und ähnlichen Arzneien nun sehr viel einfacher, doch das neue Gesetz hat auch Nachteile…
Bis 2011 galt in Deutschland das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige sowie apothekenpflichtige Medikamente. Für Katzenhalter war der Kauf von Ungeziefer-Spot Ons und Wurmkuren so meistens kompliziert – derartige Tierarzneimittel durften nur über die örtliche Apotheke oder den Tierarzt vertrieben werden. Das ändert sich nun: Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Gesetzesentwurf können Tierfreunde ab sofort auch verschreibungsfreie Tierarzneimittel über den Online-Handel bestellen. Tierversandhandel und Tierhalter jubeln. Frontline und Co. mit der wöchentlichen Futterbestellung – die neue Lösung scheint viele Vorteile für beide Seiten zu haben.
Doch auch die unschuldig klingenden Wurmkuren und Ungeziefermittel sind Arzneimittel mit teilweise giftigen Bestandteilen. In der Pressemitteilung des Bundestages heißt es „Nach der Änderung dürfen Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren dann selbst anwenden, wenn diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschieben worden sind, bei dem das Tier auch in Behandlung ist. Damit soll verhindert werden, dass ein Tier mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ohne vorherige Konsultation eines Tierarztes behandelt wird.“ Die Frage ist nur: Wer prüft, ob sich der Tierfreund entsprechend über Verabreichungen und Nebenwirkungen informiert hat? Bleibt zu hoffen, dass die Änderung des Arzneimittelgesetzes nicht in einer neuen Welle von Selbstmedikamentation gipfelt.
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