Katzengesundheit

Achtung bei Auslandsreisen mit der Katze: Chip-Pflicht seit Juli 2011

Eine eindeutige Identifikation des Tieres wird schon lange für Auslandsreisen benötigt – bisher konnte dies auch eine Tätowierung sein. Seit dem 3. Juli 2011 hat sich das geändert: Wer seither mit seiner Katze oder auch seinem Hund oder Frettchen in ein EU-Land verreisen möchte, muss sein Tier chippen lassen. In Einzelfällen ist trotz neuer Verordnung noch eine Tätowierung möglich – diese muss aber einwandfrei lesbar und vor dem 3. Juli 2011 erfolgt sein.

Was viele Katzenfreunde nicht wissen: Das Einsetzen des Chips ist sehr viel schmerzloser als eine Tätowierung am Ohr. Der Chip ist aus Bioglas gefertigt – einem Material, das sogar als Knochenersatzmaterial für Menschen genutzt wird. Der Transponder selbst ruht inaktiv im Tier, er wird nur beim Ablesevorgang kurzzeitig durch die niederfrequenten Radiowellen des Lesegerätes aktiviert und sendet die Nummer zum Lesegerät. Wichtig: Laut Herstellerangaben kann der Chip nicht durch äußere Einwirkung zerstört werden und zerbricht auch bei einem Aufprall nicht.